Verordnungen ausstellen dürfen Psychiater, Neurologen, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sowie Hausärzte, bei vorliegender oder nachfolgender Diagnosesicherung.
Verordnungen ausstellen dürfen Psychiater, Neurologen, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sowie Hausärzte, bei vorliegender oder nachfolgender Diagnosesicherung.