- Was ist Soziotherapie?
- Welcher Arzt/welche Ärztin kann Soziotherapie verordnen?
- Wer trägt die Kosten und wie hoch ist die Eigenbeteiligung/Rezeptgebühren?
- Was wird in der Soziotherapie gemacht?
- Wo findet die Soziotherapie statt?
- Welche Diagnosen sind verordnungsrelevant für die Soziotherapie?
- Was ist, wenn eine Krise auftritt?
1. Was ist Soziotherapie?
Soziotherapie ist eine ambulante Versorgungsleistung / Kassenleistung. Die aufsuchende Fachkraft (Sozialarbeiter-/pädagoge, Fachkrankenschwester-/pfleger für Psychiatrie) begleitet und unterstützt psychisch erkrankte Menschen, die aufgrund einer Krankheitsphase und / oder belastenden Lebenssituationen einen Hilfebedarf haben.
Mittels soziotherapeutischer Begleitung können Krankenhausaufenthalte vermieden, soziale Strukturen verbessert und das Selbstmanagement gefördert werden. Bei Inanspruchnahme sind neben der Diagnose, der Dauer der Erkrankung und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen, eine erreichbare positive Therapiefähigkeit Voraussetzung.
Soziotherapie ist eine ärztlich oder psychotherapeutisch verordnungspflichtige, zeitlich begrenzte Hilfeleistung für drei Jahre mit max. 120 Stunden, wobei sich die Häufigkeit der Kontakte nach dem gemeinsam mit Patient, Facharzt und Fachkraft ermittelten individuellen Hilfebedarf richtet.
2. Welcher Arzt/welche Ärztin kann Soziotherapie verordnen?
Soziotherapie wird von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Neurologie und Nervenheilkunde, von Ärzten mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, von psychiatrischen Institutsambulanzen und von Fachärzten für Kinder- Jugendpsychiatrie (wenn begründet) verordnet. Psychotherapeuten können ebenfalls Soziotherapie verordnen. Ambulante Soziotherapie ist nicht budgetiert und beeinflusst somit nicht das ärztliche patientenbezogene Budget. Erste Probestunden können auch vom Hausarzt verordnet werden.
3. Wer trägt die Kosten und wie hoch ist die Eigenbeteiligung/Rezeptgebühren?
Bei Vorliegen einer verordnungsrelevanten Diagnose werden die Kosten der Soziotherapie von der Krankenkasse getragen. Aufgrund der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht jedoch eine Eigenbeteiligung, bei möglicher Rezeptgebührenbefreiung.
4. Was wird in der Soziotherapie gemacht?
Mithilfe der Soziotherapie können der Zugang zur eigenen Erkrankung verbessert werden, indem Krankheitsverständnis, Selbstmanagement und Selbstbefähigungsmechanismen gefördert werden durch geeignete Beratungs-, Begleitungs- und Trainingsmaßnahmen.
Soziotherapie kann Betroffene stärken, ärztliche und therapeutische Behandlungen sowie andere Hilfesysteme eigenständig wahrzunehmen, neben der Befähigung, ein Leben außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen führen zu können.
Mögliche soziotherapeutische Inhalte:
- gemeinsame Analyse der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation
- gemeinsame Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
- Kooperation mit behandelnden Ärzten, Behörden und Angehörigen
- Anleitung zur verbesserten Krankheitswahrnehmung
- Förderung gesunder Ressourcen (Fähigkeiten – Kompetenzen)
- Förderung der Compliance (kooperatives Verhalten im Rahmen der Therapie)
- Anleitung und Motivation zur selbstständigen Inanspruchnahme von Hilfeleistungen
- Praktische Übungen zur Verbesserung von Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer
- Training zur handlungsrelevanten Willensbildung
- Übungen zur Tagesstrukturierung und zum planerischen Denken
- Hilfestellung bei der Konfliktbewältigung und in Krisensituationen
- Koordination ärztlicher / therapeutischer Behandlungen und sozialen Angeboten
- und vieles mehr… eben individuell!
5. Wo findet die Soziotherapie statt?
Soziotherapie findet überwiegend im sozialen Umfeld der Klienten/in statt. Nach persönlichem Bedarf und nach Notwendigkeit aber auch in unseren Räumlichkeiten.
6. Welche Diagnosen sind verordnungsrelevant für die Soziotherapie?
Grundsätzlich ist jede psychiatrische Diagnose (F00-F99) gemäß der Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen verordnungsfähig.
Nachfolgend aufgeführte psychiatrische Diagnosen sind unverändert verordnungsfähig
- F20.0-F20.6, F21, F22, F24, F25 (Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreises)
- F31.5, F32.3, F33.3 (Affektive Störungen)
Alle anderen psychiatrischen Diagnosen (F00-F99) sind seit Beschluss und Neufassung der Richtlinie im Jahr 2015 „in begründeten Einzelfällen„, sofern diese beispielsweise zu gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen verordnungsfähig.
7. Was ist, wenn eine Krise auftritt?
Um eine sichere Krisenunterstützung zu gewährleisten können bei Auftreten einer Krise, die Kontakte intensiviert werden. Darüber hinaus sind wir im Rahmen einer telefonischen Rufbereitschaft 24 Stunden täglich zu erreichen.