- Was ist ambulante psychiatrische Pflege (APP / PHKP)?
- Welcher Arzt/welche Ärztin kann APP / PHKP verordnen?
- Wer trägt die Kosten und wie hoch ist die Eigenbeteiligung/Rezeptgebühren?
- Was wird in der APP / PHKP gemacht?
- Wo findet die APP / PHKP statt?
- Welche Diagnosen sind verordnungsrelevant für die APP / PHKP?
- Was ist, wenn eine Krise auftritt?
1. Was ist ambulante psychiatrische Pflege / psychiatrische häusliche Krankenpflege (APP / PHKP)?
APP / PHKP gehört als psychiatrische Fachpflege mit zur häuslichen Krankenpflege und ist eine Kassenleistung. Die aufsuchende Pflegefachkraft begleitet und unterstützt psychisch erkrankte Menschen, die aufgrund einer Krankheitsphase oder/und belastenden Lebenssituationen einen Hilfebedarf haben.
Durch die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen in der häuslichen Umgebung lassen sich häufig Krankenhausaufenthalte vermeiden, soziale Strukturen verbessern und ein selbstbestimmter Umgang mit der Erkrankung erreichen.
APP / PHKP ist eine ärztlich verordnungspflichtige zeitlich begrenzte Hilfeleistung für 4 Monate, wobei sich die Häufigkeit (maximal 14 Stunden wöchentlich) der Kontakte nach dem gemeinsam mit Klient, Facharzt und der Bezugs-Pflegefachkraft ermittelten individuellen Hilfebedarf richtet.
2. Welcher Arzt/welche Ärztin kann APP / PHKP verordnen?
APP / PHKP wird von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Neurologie und/oder Ärzten mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung verordnet. Ebenso können auch Hausärzte APP / PHKP verordnen, bei vorliegender oder nachfolgender Diagnosesicherung durch einen Facharzt.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs für die Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (APP / PHKP) gemäß der Änderung der Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege in den EBM erfolgt außerhalb der budgetierten Gesamtvergütungen.
Das bedeutet, dass die Verordnung von APP/pHKP nicht unter die ärztliche Budgetierung fällt und somit dem Behandler / Arzt keine zusätzlichen Kosten entstehen.
3. Wer trägt die Kosten und wie hoch ist die Eigenbeteiligung/Rezeptgebühren?
Bei Vorliegen einer verordnungsrelevanten Diagnose werden die Kosten der APP / PHKP von der Krankenkasse getragen. Aufgrund der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht jedoch für die ersten 28 Termine eine Eigenbeteiligung, bei möglicher Rezeptgebührenbefreiung.
4. Was wird in der APP / PHKP gemacht?
APP / PHKP begleitet psychisch erkrankte Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld, sowohl in Alltagssituationen als auch in Krisenzeiten. Gemeinsam werden realisierbare Zielsetzungen, die der Klient für sich erreichen möchte, entwickelt, die zur Verbesserung seiner persönlichen Lebensumstände beitragen.
Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist immer die vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient und den Bezugs-Pflegefachkräften und die fortwährende enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Facharzt.
Aufgrund der häuslich stattfindenden Kontakte ist es möglich, auch das persönliche Umfeld auf Wunsch des Patienten in den Prozess mit einzubeziehen. APP / PHKP unterstützt bei der Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen im Wohn- und Lebensbereich und in der Partnerschaft / Familie.
APP / PHKP fördert das Verständnis für die eigene Erkrankung und sucht mit den betroffenen Menschen Wege, um mit ihren Belastungen und/oder Problemstellungen wieder umgehen zu können. Oftmals ist auch der Schritt aus einer Institution (Krankenhaus, Tagesklinik, Reha…) in das alltägliche Lebensumfeld für Betroffene ein schwieriger Moment. APP / PHKP unterstützt auch diese Schritte aktiv.
Durch Schaffung eines sozialen Netzwerkes, was den privaten Bereich sowie, wenn nötig, weitere sozialpsychiatrische Hilfeleistungen (Soziotherapie, Selbsthilfegruppen, ambulant betreutes Wohnen, sozialpsychiatrischer Dienst, etc.) betrifft, besteht nach dem zeitlich begrenzten Unterstützungszeitraum der APP / PHKP auch weitere Sicherheit und Selbstständigkeit.
APP / PHKP ist sehr vielseitig! Ziel ist ein möglichst selbständiges Gestalten des alltäglichen Lebens mit möglichst großer Lebensqualität und Lebensfreude.
5. Wo findet die APP / PHKP statt?
APP / PHKP ist aufsuchend tätig und erfolgt in der Regel im Zuhause des Klienten. Da krankheitsbedingt jedoch auch häufig ein sozialer Rückzug oder gar eine Isolation zu Hause besteht, erfolgen je nach persönlichem Bedarf und nach Notwendigkeit auch außer Haus stattfindende Kontakte zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
6. Welche Diagnosen sind verordnungsrelevant für die APP / PHKP?
APP ist für viele psychiatrische Diagnosen verordnungsfähig:
- Depressionen
- Persönlichkeitsstörungen
- posttraumatische Belastungsstörungen
- Phobien und andere Angststörungen
- Schizophrenie
- Schizoaffektive Störungen
- Schizotype Störung
- Bipolare Störungen
- Organisch bedingte psychische Störungen
- Demenz
7. Was ist, wenn eine Krise auftritt?
Um eine sichere Krisenunterstützung zu gewährleisten können bei Auftreten einer Krise, die Kontakte intensiviert werden. Darüber hinaus sind wir im Rahmen einer telefonischen Rufbereitschaft 24 Stunden täglich zu erreichen.
Richtlinie
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege