Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.02.2005 die Ergänzung der Richtlinien zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinien) um die psychiatrische Krankenpflege beschlossen.
Hinweise zur Umsetzung der Häuslichen Krankenpflege für psychisch Kranke
Mit Wirkung zum 01.07.2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinien über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 92, SGB V um Behandlungsleistungen der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege für psychisch erkrankte Menschen ergänzt und beschlossen. Seitdem besteht Anspruch der Versicherten auf Leistungen der Ambulanten psychiatrischen Pflege „APP“
Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege